Schäufele vs. Allianz

Im Lockdown hat jeder Gastronom zu kämpfen … und es wäre schade, wenn gerade diejenigen, bei denen wir „früher“ gerne eingekehrt sind, nach dem Ende der Zwangsschließungen nicht wieder aufmachen könnten, weil sie schlicht und einfach wirtschaftlich zugrunde gegangen sind.

Eines unserer Lieblingsrestaurants in Nürnberg ist die „Albrecht-Dürer-Stube„; bei den Höllerzeders sind wir seit Jahren immer wieder gerne zu Gast, seit ich dieses Restaurant irgendwann in den frühen 1990ern mal als junger Kerl durch einen damaligen älteren Vorgesetzten kennengelernt habe.

Normalerweise bekommt man dort spontan kaum einen Platz; es empfiehlt sich also, einen Tisch vorzubestellen.

Im Lockdown ist das alles anders. Die Wirtsstube ist dunkel, denn Restaurantbetrieb ist derzeit behördlich untersagt. Umso besser, dass die Küche dennoch in Betrieb ist: dort kann man sich seine Lieblingsspeisen nach Bestellung einpacken lassen und zum Verzehr nach Hause mitnehmen – das nutzen wir gerne und appellieren an alle:

Unterstützt Eure Gastronomie – damit sie noch da ist, wenn die Zeiten wieder besser werden!

Natürlich sind die Höllerzeders Profis, und als Profis haben sie Ihren Betrieb auch versichert. Das hilft aber nicht viel, denn möglicherweise haben sie ihre Betriebsschließungsversicherung einfach beim falschen Anbieter abgeschlossen, wie ein Bericht in den Nürnberger Nachrichten schildert.

Während die Bayerische Versicherungskammer in einem offenbar gleichgelagerten Fall vom Landgericht München I verurteilt wurde, ihrem Versicherungsnehmer „Augustiner-Stuben“ die versicherte Leistung auszuzahlen, hat die 2. Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth eine Klage der Höllerzeders gegen die Allianz abgewiesen. Damit fehlt der „Albrecht-Dürer-Stube“ ein wesentlicher Betrag, der benötigt würde:

Für März bis Mai 2020 hat der Nürnberger Wirt die staatliche Hilfe bekommen, um seine Fixkosten zu bezahlen. Diese Hilfe muss er aber, wie jede andere Einnahme auch, voll versteuern. Im zweiten Lockdown kam bisher nur Anfang Januar ein Abschlag für den Monat November, nicht etwa die 75 Prozent des Umsatzes vom Vorjahr. Und auch hier tätigt der Staat eine Ausgabe, für die er auf der anderen Seite als Fiskus Steuern erhebt. „Ich bräuchte diese Hilfe, die schließlich der Steuerzahler zahlt, nicht, wenn meine Versicherung leisten würde!“ sagt Höllerzeder.

Der NN-Artikel ist lesenswert, da hier noch einige schmackhafte Details ergänzt werden.

Ich kann den Höllerzeders einstweilen nur viel Erfolg wünschen bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche beim Gang in die höheren Instanzen.

Und natürlich werde ich meine Gastronomen unterstützen, indem ich dort regelmäßig „to go“ bestelle. Ich will ja irgendwann dort auch wieder richtig einkehren können!

(etwas unsachliche Ergänzung: das wusste Otto Waalkes schon in den 70ern…)

2 Antworten auf “Schäufele vs. Allianz”

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