Ich hatte vor einiger Zeit geschildert, dass der Wirt der von uns sehr geschätzten Albrecht-Dürer-Stube in Nürnberg gegen seinen Versicherer klagt, weil dieser sich weigert, Zahlungen im Falle der behördlich angeordneten Betriebsschliessungen im Zuge der Corona-Epidemie zu leisten.
Der Focus berichtet nun, dass das Urteil vom OLG nun (in zweiter Instanz) zugunsten des Versicherers gefallen sei … was natürlich für die Höllerzeders sehr bedauerlich ist.
Aber aufgeben gilt nicht. Ich wünsche unseren lieben Wirtsfreunden einen langen Atem und viel Erfolg!
Und natürlich kommen wir weiterhin gerne bei Euch essen … 😉