Glaubwürdigkeit bedingt Durchsetzbarkeit

Im Rahmen der Corona-Entwicklung soll ab kommenden Donnerstag für den Öffentlichen Personennahverkehr ÖPNV eine „3G-Regel“ verpflichtend werden – es dürfen also nur „Geimpfte, Genesene oder Getestete“ mitfahren.

Klingt ja erstmal gut.

Aber – wie wird das überprüft? Vermutlich gar nicht, sicher aber nicht flächendeckend – weil schlicht nicht machbar.

Wir erleben also wieder einmal eines der Dinge, die gut gemeint, aber nicht gut gemacht sind.

Regeln erfahren nur dann Akzeptanz, wenn sie sinnvoll, nachvollziehbar und durchsetzbar sind. Das ist in diesem Fall sicher nicht gegeben.

Ähnlich übrigens, wie z.B. das unberechtigte Parken auf Anwohnerparkplätzen (wird nach Dienstschluss der Politessen nie kontrolliert), oder das unkontrollierte Einwandern in die EU mit nachfolgender „Verteilung in Aufnahmeländer“ (wird nicht befolgt, da es eindeutig beliebte Zielregionen gibt) oder … oder … oder.

Anders formuliert: mit dieser kommenden Regelung gibt der Staat ein weiteres Stück seiner Glaubwürdigkeit dran. Schade. Und der Vertrauensverlust ist unumkehrbar.

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