Mieter haben einen Rechtsanspruch darauf, ggf. auf eigene Kosten eine Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge installieren zu dürfen.
Allerdings gibt es dabei doch einige Einschränkungen, wie das Amtsgericht München (Az.: 416 C 6002/21) entschieden hat:
Wenn Mieter eine eigene Ladestation für ihre Elektrofahrzeuge installieren wollen, hat der Vermieter ein Recht auf Mitsprache. Mieter können nicht frei entscheiden, von welchem Anbieter sie eine Ladestation für ihr Elektroauto einbauen lassen. Auch wenn sie dies auf eigene Kosten tun möchten, haben sie keinen Anspruch auf eine Erlaubnis, wenn dadurch die Gefahr einer Stromnetz-Überlastung besteht. Die Interessen der anderen Mieter sind zu berücksichtigen.
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