Ich verlinke hier auf den Beitrag des von mir sehr geschätzten und gerne gelesenen Schlabonski und gebe seinen Beitrag in Auszügen wieder:
Mault mich doch neulich so ein relativ neuer MAN TGS (Lastwagen, für die Nichteingeweihten) an beim Versuch, die Warnblinkanlage einzuschalten: „Warnblinkschalter defekt!“, stand auf dem Display. Geblinkt hat, konsequenterweise, nichts.
Hm.
So ein Warnblinkschalter hat ja gemeinhin eigentlich bloß zwei Stellungen: An und Aus. Wenn er auf Aus steht, heißt das: Der Fahrer will nicht, daß es warnblinkt. Wenn er aber auf An steht, dann sollte es warnblinken, und manchmal sollte es das sogar relativ dringend.
…
Bitte hier weiterlesen.
Aber das Prinzip dahinter täte mich auch mal interessieren.
Haha… man könnte die Warnanzeige mit den blinkern kurzschliessen… dan blinkt es wenn die Warnmeldung erscheint 🙂
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Ja, könnte man … aber der beschriebene Effekt ist m.E. stark sicherheitsrelevant. Und im Ernstfall bleiben dem Fahrer nur Sekunden. Sowas darf also einfach nicht sein.
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