Vor einigen Tagen war ich mal wieder mit dem Oldie beim TÜV – meine bevorzugte Prüfstelle kenne ich schon lange und ich weiss, dass mit Peter Lang dort ein sehr kompetenter Ansprechpartner bereitsteht (der mir im Übrigen auch schon bei Wertgutachten behilflich war).
Nach der „ohne Mängel“ bestandenen HU hab ich ihn dann einmal gefragt, was er denn von der Verwendung der neuerdings ja z.B. für R107 und W126 zugelassenen „Retrofit-LED“-Leuchtmittel (als Ersatz für die traditionelle H4-Birnen) hielte.
Einerseits ist die Verwendung ja grundsätzlich zulässig und stellt eine deutliche Verbesserung der Sicherheit dar, sofern es eine Freigabe für Fahrzeug- und Scheinwerfertyp gibt.
Andererseits könnte natürlich eine bestehende „H-Zulassung“ gefährdet sein, weil es diese Leuchtmittel vor dreissig Jahren oder mehr ja mal ganz eindeutig noch nicht gab (Ende der 1980er kamen die ersten Fahrzeuge mit „DE-Projektionsscheinwerfern“ auf den Markt, die waren damals unerhört grell und konnten den Gegenverkehr auch ziemlich blenden – damals mit Halogen-Brennern, Jahre später mit Xenon, dann mit LED …).
Der Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern schreibt hier eindeutig:

Aber die Branche ist in Bewegung.
Es ist schon lange erlaubt, bei Oldtimern zur Verbesserung des Abgasverhaltens einen Katalysator nachzurüsten; verbesserte Sicherheit durch Nachrüstung von (Dreipunkt-)Sicherheitsgurten steht der H-Abnahme ebenfalls nicht entgegen.
Während KÜS und TÜV auf entsprechende Nachfrage meinen, dass ein „Retrofit-LED“-Leuchtmittel nicht mit einer „H-Zulassung“ vereinbar sei, positioniert sich die DEKRA hier schon anders:
„LED-Licht auf dem aktuellen Stand der Technik statt funzeliger H4-Lampen, und trotzdem ein H-Kennzeichen – für viele klassische Automodelle ist das heute möglich. „Mit LED-Austausch-Leuchtmitteln, die in den originalen Scheinwerfer eingesetzt werden, spricht nichts dagegen, ein H-Kennzeichen zu erteilen“, sagt Oldtimer-Experte Carsten Bräuer von DEKRA. Komplette Scheinwerfer durch moderne LED-Systeme zu ersetzen, bleibt dagegen in Sachen H-Kennzeichen ein K.O.-Kriterium.“
Peter Lang meinte in meinem Falle nun, er würde ein LED-Leuchtmittel (noch) nicht als „H-kompatibel“ ansehen und riet davon ab.
Bis vorgestern habe ich da auch zugestimmt.
Allerdings habe ich gestern nun doch (zunächst testhalber) die bisher eingebauten „Osram NightBreaker Silver H4“ durch passende und für den W126 freigegebene „Osram NightBreaker H4-LED“ ersetzt und bin erstmal verblüfft, wie sich das Licht verändert hat – unglaublich hell, mit einem leider deutlich kälteren Farbton und einer absolut verzögerungsfreien Lichthupe.
Der Einbau ist in wenigen Minuten erledigt – eine Rückrüstung im Bedarfsfalle natürlich auch.





Ob ich das nun so lasse und darauf baue, dass in Zukunft die LED-Leuchtmittel auch bei „H-Kennzeichen“ akzeptiert werden?
Bei einem „Daily Driver“ wäre das wohl keine Frage, aber der Oldie wird kaum bei Nacht und Regen gefahren – das Abblendlicht wird ja lediglich als Tagfahrlicht genutzt …
Was ist Eure Meinung dazu: sind LED-Retrofit-Leuchtmittel im Oldtimer sinnvoll, oder sollte man das besser sein lassen?



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