
Was den Briten die MOT, ist für uns der TÜV – immer wieder spannend, die „Hauptuntersuchung nach §29 StVZO“, die bei Bestehen die Betriebszulässigkeit für die nächsten zwei Jahre beschreibt.
Der „Guzzler“ ist jetzt immerhin 46 Jahre alt und darf also schonmal weiterfahren, bis er 48 wird.
Allerdings ging die Abnahme mit einer geplanten Instandsetzung der Bremsanlage einher: die vorderen Bremssättel waren dermassen korrodiert, dass die Beläge nur mehr schief auf die Scheiben drückten und der Wagen zog gelegentlich doch ziemlich quer. Also: Bremssättel und -scheiben neu.
Die Bremsleistung mit der alten Ausrüstung hätte zwar sogar sowohl von der Verzögerung als auch von der Symmetrie her für die Abnahme ausgereicht, aber nachdem ich mit dem Wagen demnächst noch etwas Besonderes vorhabe, habe ich mich dann doch für die Sanierung der Vorderradbremse entschieden.
Wir wollen doch kein Risiko eingehen … 😉


