DEKRA-Datenkorrektur

Wow, es klappt.

Ich hatte mich ja schon mehrfach darüber geärgert, dass es die DEKRA bei der Abnahme des GoldenGuzzler nach §§ 21 / 23 wohl nicht sonderlich genau genommen hatte … so hatte man dem Wagen seinerzeit zwar eine im Vergleich zum EU-Modell deutlich geringere Leistung attestiert, jedoch die Höchstgeschwindigkeit unverändert bei 215 km/h belassen – was u.a. dazu führt, dass die Verfügbarkeit von Reifen sehr schmal wird, denn 205/70VR14 gibt es kaum mehr (und wenn, dann sind sie unverschämt teuer).

Nachdem mir dann vor einiger Zeit das Standardwerk von Günter Engelen zum Mercedes SL zugelaufen war und ich darin eindeutig nachvollziehen konnte, dass mein Wagen definitiv einer der Ersten des Modelljahres 1978 ist, war klar, dass auch der in der Papieren befindliche Hinweis „Modelljahr 1977“ spätestens bei einem (nicht absehbaren) Weiterverkauf zu Fragen führen wird.

Von Martin kam der letztendlich goldrichtige Tipp, nicht den Weg einer erneuten Datenbeschaffung über eine TÜV-Stelle zu gehen, sondern bei der seinerzeit tätig gewesenen DEKRA zu reklamieren.

Leider hat sich der damalige Prüfbeamte erst einmal „totgestellt“, so dass eine Kontaktaufnahme zu dessen Vorgesetzten nach Einschaltung der zentralen Kundenbetreuung nötig wurde.

Nach einigem Hin und Her konnte ich u.a. durch Auszüge der beim vdh einsehbaren Tabellenbücher nachweisen, dass etliche Daten im seinerzeitigen Gutachten falsch attestiert worden waren und so eine kostenfreie Korrektur erwirken.

Was habe ich im Einzelnen reklamiert, und welche Unterlagen habe ich vorgelegt?

meine Änderungswünsche
  • Motorleistung / Nenndrehzahl: siehe Tabellenbuch aus 1978
Allgemeine Motordaten
  • Gesamtlänge des Fahrzeuges: ebendort (DEKRA hatte kurzerhand die Längenangabe der EU-Variante mit „kleinen Stoßfängern“ attestiert)
Fahrzeugabmessungen
  • Fahrzeugmasse und Achslasten: Angaben aus dem Tabellenbuch 1978, Abweichungen im Kilogrammbereich sind wohl Rundungsdifferenzen
Fahrzeuggewichte
  • Höchstgeschwindigkeit: auch aus dem Tabellenbuch zu entnehmen. Die jetzt korrekte Angabe von 190 km/h ermöglicht es, auch unter Einbeziehung der gesetzlichen Toleranzen Reifen im Format 205/70HR14 (anstelle VR14) zu nutzen, die zwar auch schwierig zu beschaffen, insgesamt aber günstiger sind
Fahrleistungsdaten
  • gleichzeitig wurden die freigegebenen Rädergrößen aus dem Tabellenbuch von 1978 sowie aus dem separaten Mercedes-Freigabeblatt übernommen, so dass künftig auch 15-Zoll-Räder legal montierbar sind
Angaben zu Rädern / Reifen aus 1978 …
… und ergänzende Freigabe von DB

Fazit: es ist machbar, aber aufwendig – und man muss sich argumentativ wirklich gut vorbereiten. Einzig die Farbangabe kann wohl nicht korrigiert werden, das es hier nur eine Auswahl von eintragungsfähigen Grundfarben gibt – und „ikonengold“ gehört nicht dazu.

so sieht die Korrektur nun aus

Besonders schön finde ich „eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist nicht vorgeschrieben aber möglich“ … heisst übersetzt wohl „dieses Papier gehört ins Handschuhfach, damit es bei TÜV und Verkehrskontrolle keinen Ärger gibt„.

Ich werde bei Gelegenheit die Fahrzeugpapiere korrigieren lassen.

(zurück zum Golden Guzzler)

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